Pflegeberatung nach § 7a SGB XI
Die Pflegeberatung unterliegt der gesetzlichen Regelung des 11. Sozialgesetzbuches (SGB XI), die wir für Sie hier verständlich zusammengefasst haben.
Was ist eine Pflegeberatung nach § 7a SGB XI?
Die Pflegeberatung nach § 7a SGB XI ist ein individuelles Beratungsangebot für pflegebedürftige Menschen und deren Angehörige.
Die Pflegeberatung dient dazu, den Pflegebedarf und die möglichen pflegerischen Maßnahmen festzustellen und Empfehlungen zur bestmöglichen pflegerischen Versorgung zu geben.
Durch wen erfolgt die Pflegeberatung?
Die Pflegeberatung erfolgt durch eine qualifizierte Pflegefachkraft, die über fundierte Kenntnisse und Erfahrungen im Bereich der Pflege verfügt.
Die Beratung kann entweder persönlich oder telefonisch erfolgen, je nach den Bedürfnissen und Möglichkeiten des Pflegebedürftigen bzw. ihren pflegenden Angehörigen.
Beratungsbesuch bei Ihnen Zuhause
Gerne besuchen wir Sie in Ihrem Zuhause und beraten Sie und gerne auch Ihre Angehörigen vor Ort. Das ist für Sie einfacher und wir haben die Möglichkeit uns einen Eindruck zu verschaffen, wie wir Sie am besten in Ihren vier Wänden unterstützen können.
Ziel und Zweck der Pflegeberatung
Ziel der Pflegeberatung ist es, den Pflegebedürftigen und ihren Angehörigen bestmöglich bei der Bewältigung der Pflegesituation zu unterstützen und Entscheidungen im Zusammenhang mit der Pflege zu erleichtern.
Um den Erhalt und die Förderung der Selbstständigkeit des Pflegebedürftigen sowie die bestmögliche Versorgung sicherzustellen, benötigt es die Planung und Organisation von Hilfeleistungen, die auf die individuellen Bedürfnisse eingehen:
- Durch wen soll die Pflege erfolgen?
- Wie häufig muss jemand vorbeikommen?
- Müssen Hilfsmittel beantragt werden?
- usw.
Die Pflegeberatung bietet außerdem die Möglichkeit umfassende Fragen zur Pflege zu beantworten, Hinweise zu relevanten Pflegethemen zu geben sowie Hilfestellungen zu geben, um die Qualität der häuslichen Pflege zu sichern.
Auch umfasst die Pflegeberatung eine umfassende Information über die verschiedenen Leistungen der Pflegeversicherung und ihre finanzielle Abwicklung.
Wie oft muss eine Pflegeberatung stattfinden?
Für Pflegebedürftige, die von Angehörigen gepflegt werden, regelt § 37 SGB XI Abs. 3 die Häufigkeit einer regelmäßigen Pflegeberatung.
Pflegeberatung halbjährlich
Für Pflegebedürftige mit dem Pflegegrad 2 und Pflegegrad 3 ist ein halbjährlicher Rhythmus zur Pflegeberatung vorgegeben.
Personen mit Pflegegrad 1 haben den Anspruch ebenfalls einmal pro Halbjahr eine Pflegeberatung abzurufen. Sie ist jedoch nicht vorgeschrieben, wie bei allen höheren Pflegegraden.
Pflegeberatung vierteljährlich
Für Pflegebedürftige mit dem Pflegegrad 4 und Pflegegrad 5 ist ein vierteljährlicher Rhythmus zur Pflegeberatung vorgegeben.
Wie erfolgt die Pflegeberatung?
Die Erstberatung muss in den Räumlichkeiten der pflegebedürftigen Person erfolgen, da die Räumlichkeiten auch Gegenstand der Beratung sind, wenn es z. B. um mögliche Gefahren innerhalb der Wohnung und um Pflegehilfsmittel geht.
Was kostet eine Pflegeberatung nach § 7a SGB XI?
Die Pflegeberatung ist für pflegebedürftige Menschen mit einem Pflegegrad kostenlos und unabhängig von ihrer Krankenkasse.
Rufen Sie uns an!
Carina Tux – Pflegedienstleitung
- Tagsüber bis 15:00 Uhr
- 02363 569 409
- nach 15:00 Uhr & in dringlichen Fällen
- 02363 567 870