Pflegegrad zu niedrig

Wenn die Pflegeleistungen für den erforderlichen Pflegebedarf nicht ausreichen, dann helfen wir Ihnen, damit Ihre pflegerische Versorgung Ihrem Pflegebedarf entsprechend gesichert ist.

Mehrbedarf an Pflege

Wenn die Pflegesachleistungen, also die finanziellen Mittel, die monatlich von der Pflegekasse bereitgestellt werden, nicht ausreichen, um den Bedarf an Pflege zu erfüllen, besteht üblicherweise ein Mehrbedarf an Pflege.

Kurzfristig erhöhter Pflegebedarf

Dieser Mehrbedarf kann auch über einen kurzfristigen Zeitraum entstehen, wenn beispielsweise nach einer Operation mehr Unterstützung als üblich nötig ist.

Langfristig erhöhter Pflegebedarf

Wenn die Kräfte und die Beweglichkeit mit der Zeit nachlassen oder eine bestehende Erkrankung fortschrietet, kann es ebenfalls zu einer Erhöhung des Pflegebedarfs kommen. In diesem Fall ist von einer langfristigen Erhöhung des Pflegebedarfs auszugehen.

Pflegebedarf ermitteln

Wenn sich zeigt, dass der Pflegebedarf höher ist, als die Pflegesachleistungen des aktuellen Pflegegrads hergeben, kümmern wir uns darum, dass eine erneute Begutachtung durch den Medizinischen Dienst der Krankenkassen (MDK) erfolgt.

  1. Wir schätzen Ihren Pflegebedarf ein
    • Wir ermitteln Ihren Pflegebedarf anhand Ihrer persönlichen Situation. Unsere Beobachtungen und die Erfahrungen, die unsere Pflegekräfte mit Ihnen sammeln, bilden die Grundlage unserer Argumentation.
  2. Begutachtung Ihrer Wohnsituation
    • Falls wir Sie Zuhause pflegen, begutachten wir zudem Ihre Wohnung, um Gefahrenquellen zu identifizieren und einen Bedarf für notwenigen Hilfsmitteln zu prüfen. Das können beispielsweise Haltegriffe, eine Toilettensitzerhöhung oder andere Hilfsmittel sein.
  3. Terminfindung mit dem MDK
    • Wir unterstützen Sie bei der Erstellung des entsprechendes Antrags und vereinbaren – selbstverständliche in Abstimmung mit einem Ihrer Angehörigen – einen Termin mit dem MDK zur Begutachtung.
  4. Begutachtung durch den MDK
    • Während der Begutachtung durch den MDK sind wir ebenfalls mit vor Ort und unterstützen Sie, damit alle wichtigen Punkte und Aspekte genannt und bei der neuen Beurteilung berücksichtigt werden.

Nehemen Sie kontakt zu uns auf!

Das Ergebnis

Nach der Begutachtung durch den Medizinischen Dienst der Krankenkassen bei IHnen vor Ort wird das Ergebnis ausgewertet. Das Ergebnis der Beurteilung erhalten Sie durch dei Pflegekasse per Post.

Pflegegrad wir erhöht

Im Fall, dass der Pflegegrad erhöht wird, erhalten Sie Ihre bedarfsgerechte Pflege, die wir mit der Pflegekasse wie gewohnt abrechnen.

Nicht abgerufenes Budget (der Pflegesachleistungen) werden Ihnen als Pflegegeld ausgezahlt.

Erhöhung des Pflegegrads wird abgelehnt

Im Fall, dass die Erhöhung des Pflegegrads abgelehnt wird (was sehr selten der Fall ist), haben wir die Möglichkeit, Sie bei einem Widerspruch zu unterstützen. Außerdem können wir Leistungen im Rahmen der Verhinderungspflege erbringen, wenn Ihre Angehörigen den Mehrbedarf an Pflege nicht leisten können.

Unabhängig von dem bereits Genannten können wir Ihnen einzelne Leistungen, die zusätzlich benötigt werden, privat in Rechnung stellen.

Haben Sie Fragen zu unserem Angebot?

Egal, ob Sie BewohnerIn unseres Wohnparks werden möchten, oder Sie unsere mobile ambulante Pflege in Anspruch nehmen möchten: Wir sind für Sie da, wenn Sie uns brauchen.

Tagsüber bis 15:00 Uhr
02363 569 409

Per E-Mail
info@seniorenwohnpark-datteln.de

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Carina TuxPflegedienstleitung