Die Pflegeberatung unterliegt der gesetzlichen Regelung des 11. Sozialgesetzbuches (SGB XI), die wir für Sie hier verständlich zusammengefasst haben.
Die Pflegeberatung nach § 7a SGB XI ist ein individuelles Beratungsangebot für pflegebedürftige Menschen und deren Angehörige.
Die Pflegeberatung dient dazu, den Pflegebedarf und die möglichen pflegerischen Maßnahmen festzustellen und Empfehlungen zur bestmöglichen pflegerischen Versorgung zu geben.
Die Pflegeberatung erfolgt durch eine qualifizierte Pflegefachkraft, die über fundierte Kenntnisse und Erfahrungen im Bereich der Pflege verfügt.
Die Beratung kann entweder persönlich oder telefonisch erfolgen, je nach den Bedürfnissen und Möglichkeiten des Pflegebedürftigen bzw. ihren pflegenden Angehörigen.
Gerne besuchen wir Sie in Ihrem Zuhause und beraten Sie und gerne auch Ihre Angehörigen vor Ort. Das ist für Sie einfacher und wir haben die Möglichkeit uns einen Eindruck zu verschaffen, wie wir Sie am besten in Ihren vier Wänden unterstützen können.
Ziel der Pflegeberatung ist es, den Pflegebedürftigen und seine Angehörigen bestmöglich bei der Bewältigung der Pflegesituation zu unterstützen und Entscheidungen im Zusammenhang mit der Pflege zu erleichtern.
Um den Erhalt und die Förderung der Selbstständigkeit des Pflegebedürftigen sowie die bestmögliche Versorgung sicherzustellen, benötigt es die Planung und Organisation von Hilfeleistungen, die auf die individuellen Bedürfnisse eingehen:
Die Pflegeberatung bietet außerdem die Möglichkeit umfassende Fragen zur Pflege zu beantworten, Hinweise zu relevanten Pflegethemen zu geben sowie Hilfestellungen zu geben, um die Qualität der häuslichen Pflege zu sichern.
Auch umfasst die Pflegeberatung eine umfassende Information über die verschiedenen Leistungen der Pflegeversicherung und ihre finanzielle Abwicklung.
Für Pflegebedürftige, die von Angehörigen gepflegt werden, regelt § 37 SGB XI Abs. 3 die Häufigkeit einer regelmäßigen Pflegeberatung.
Für Pflegebedürftige mit dem Pflegegrad 2 und Pflegegrad 3 ist ein halbjährlicher Rhythmus zur Pflegeberatung vorgegeben.
Personen mit Pflegegrad 1 haben den Anspruch ebenfalls einmal pro Halbjahr eine Pflegeberatung abzurufen. Sie ist jedoch nicht vorgeschrieben, wie bei allen höheren Pflegegraden.
Für Pflegebedürftige mit dem Pflegegrad 4 und Pflegegrad 5 ist ein vierteljährlicher Rhythmus zur Pflegeberatung vorgegeben.
Die Erstberatung muss in den Räumlichkeiten der pflegebedürftigen Person erfolgen, da die Räumlichkeiten auch Gegenstand der Beratung sind, wenn es z. B. um mögliche Gefahren innerhalb der Wohnung und um Pflegehilfsmittel geht.
Die Pflegeberatung ist für pflegebedürftige Menschen mit einem Pflegegrad kostenlos und unabhängig von ihrer Krankenkasse.
Carina Tux – Pflegedienstleitung
Tagsüber bis 15:00 Uhr
02363 569 409
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