Die Höhe des monatlich ausbezahlten Pflegegelds, ist abhängig von der Höhe des Pflegegrads, der wiederum abhängig vom Grad der Pflegebedürftigkeit ist. Der Grad der Pflegebedürftigkeit wird vom Medizinischen Dienst der Krankenkassen ermittelt.
nach § 37 Abs. 1 Satz 3 SGB XI
Pflegebedürftigkeit | Pflegegeld pro Monat |
---|---|
Pflegegrad 1 |
- |
Pflegegrad 2 |
316 € |
Pflegegrad 3 |
545 € |
Pflegegrad 4 |
728 € |
Pflegegrad 5 |
901 € |
Das Pflegegeld wird von der Pflegekasse ausgezahlt, sofern ein Pflegegrad vorliegt und die pflegebedürftige Person eine Pflegeperson (in der Regel einen Angehörigen) angibt, die rechtskräftig und verbindlich die Verantwortung für die pflegebedürftige Person und ihre Pflege übernimmt.
Angehörige von pflegebedürftigen Personen mit einem Pflegegrad haben keinen Anspruch auf Pflegegeld. Ergo wird ihnen auch kein Pflegegeld seitens der Pflegekasse ausgezahlt.
Angehörige, die sich an der Pflege beteiligen, können von der pflegebedürftigen Person eine Aufwandsentschädigung erhalten, die vom Pflegegeld bezahlt werden kann.
Wer erhält das Pflegegeld? Das Pflegegeld wird bei einem vorhandenen Pflegegrad auf das Bankkonto der pflegebedürftigen Person ausgezahlt.
Ja, beim, Pflegegeld handelt es sich um eine Sozialleistung und zählt damit zum steuerfreien Einkommen.
Ja, das Pflegegeld ist steuerfrei.
Wird im Rahmen einer Aufwandsentschädigung ein Teil des Pflegegelds durch die pflegebedürftige Person an die Pflegeperson bzw. andere pflegende Angehörige ausgezahlt, ist dieses Einkommen für sie ebenfalls steuerfrei.
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Carina TuxPflegedienstleitung