Diese Leistungen stehen Ihnen als Pflegebedürftiger zu

Wann besteht eine Anspruch auf Pflegegeld bzw. Pflegesachleistugen?

Als Versicherungspflichtige Person (§§ 20 bis § 26 SGB XI) haben Sie einen Anspruch gegenüber der Pflegekasse auf Pflegeleistungen (Pflegegeld und/oder Pflegesachleistungen), sofern Sie über einen Pflegegrad verfügen.
Diese Leistungen bestehen aus dem Pflegegeld und/oder den Pflegesachleistungen, deren Höhe sich an dem Pflegebedarf orientiert und in Pflegegraden (1 bis 5) klassifiziert wird. Sowohl das Pflegegeld als auch die Pflegesachleistungen werden monatlich ausgezahlt bzw. zur Verfügung gestellt.

Anspruch auf Entlastungsleistungen

Zusätzlich erhalten Personen mit einem Pflegegrad (1 bis 5) monatlich Entlastungsleistungen in Höhe von 125 Euro, die zweckgebunden sind. Nicht in Anspruch genommene Entlastungsleistungen verfallen zum Ende des jeweiligen Monats.

Ermittlung des Pflegegrads

Die Ermittlung Ihres Pflegebedarfs erfolgt durch den Medizinischen Dienst der Krankenkassen (MDK), die eine unabhängige Beurteilung des Pflegebedarfs vornehmen. Auf Basis dieser Beurteilung wird Ihnen ein Pflegegrad zugewiesen und haben somit Anspruch auf Pflegegeld und/oder Pflegesachleistungen, die Ihre bedarfsgerechte Pflege finanzieren.

Was ist der Unterschied zwischen Pflegegeld und Pflegesachleistung?

Die gemeinsamlkeit von Pflegegeld und Pflegesachleistungen

Sowohl das Pflegegeld als auch die Pflegesachleistungen dienen als Mittel für die Sicherstellung der pflegerischen Versorgung und Erfüllung der Grundbedürfnisse der pflegebedürftigen Personen mit einem Pflegegrad (2-5).

Der Unterschied zwischen Pflegegeld und Pflegesachleistungen

Der wesentliche unterschied zwischen dem Pflegegeld und den Pflegesachleistungen liegt darin, dass das Pflegegeld an die zu pflegende Person ausgezahlt wird, die zusammen mit einer Pflegeperson (Angehöriger) in Eigenregie die Pflege und Versorgung sicherstellen.

Wann kann ich Pflegesachleistungen in Anspruch nehmen?

Pflegesachleistungen können ausschließlich von einem ambulanten Pflegedienst beansprucht und mit der Pflegekasse abgerechnet werden, sofern dieser zur Pflege beauftragt wurde. Eine Pflegedienst ist dann beauftragt, wenn Sie mit einem ambulanten Pflegedienst einen Pflegevertrag abgeschlossen haben.

Pflege durch Angehörige UND einen Pflegedienst

Unter Kombinationsleistungen versteht sich eine kombinierte Pflegeleistung, die in Teilen durch Angehörige erfüllt wird und in Teilen durch einen ambulanten Pflegedienst. Im Fall der Kombinationsleistung beanspruchen Sie sowohl Pflegegeld als auch Pflegesachleistungen.

Pflegegeld

Das Pflegegeld wir an pflegebedürftige Personen mit einem Pflegegrad ausgezahlt, die von Angehörigen zu Hause gepflegt werden (wollen).

Mehr zum Pflegegeld

Pflegesachleistungen

Pflegesachleistungen können nur von einem ambulanten Pflegedienst beansprucht werden.

Mehr zu Pflegesachleistung

Kombinationsleistung aus Pflegegeld und Pflegesachleistung

Kombinationsleistungen erhalten Sie dann, wenn Sie in Teielen von (einem) Angehörigen versorgt werden UND von einem ambulanten Pflegedienst. In dem Fall erahlten Sie Pflegsachleistung und Pflegegeld.

Mehr zu Kombinationsleistung

Pflegeleistungen nach Art der Pflege

Pflege durch Angehörige

Etwa 80 % der pflegebedürftigen Personen in Deutschland werden zu Hause versorgt und davon rund 50 % alleine durch Angehörige.*

Für viele Angehörige bietet das Pflegegeld einen Anreiz, da Pflegegeld, welches pflegende Angehörige von pflegebedürftigen Familienmitgliedern ausgezahlt bekommen können, nicht versteuert werden muss. Die zeitlichen und psychischen Belastungen, denen Angehörige bei der Pflege (oft über Jahre) ausgesetzt sind, sollten dabei nicht unterschätzt werden.

Ihr Hausarzt wird Ihnen bei der Entscheidung helfen, ob Ihre Angehörige selbst pflegen wollen oder es ratsam ist, sich von einem Pflegedienst unterstützen lassen.

Häufige Fragen zum Pflegegeld

Laut Google werden zum Thema Pflegegeld häufig diese Fragen gestellt:

  • Wie viel Geld für pflegende Angehörige?
  • Wie hoch ist das das Pflegegeld für pflegende Angehörige?
  • Wie viel Geld bekommt man wenn man jemanden pflegt?

Wichtig!

Angehörige haben selbst keinen direkten Anspruch auf das Pflegegeld. Der Anspruch auf Pflegegeld gilt dem Pflegebedürftigen, die eigene Pflege zu Hause sicherzustellen und zu finanzieren.

Zu den anfallenden Pflegekosten zählen unter anderem Pflegematerialien, Pflegeutensilien und natürlich auch ‚Personalkosten‘. Letzteres kann natürlich an pflegende Angehörige als Aufwandsentschädigung ausgezahlt werden, jedoch besteht seitens der Angehörigen kein direkter Anspruch auf das Pflegegeld.

Die Höhe des Pflegegeldes richtet sich nach dem Pflegegrad.

* Statistisches Bundesamt: „Pflegebedürftige nach Versorgungsart, Geschlecht und Pflegegrade 2019“

Häusliche ambulante Pflege

Ein ambulanter Pflegedienst kann die gesamte Pflege eines Pflegebedürftigen übernehmen, oder unterstützend für bestimmte Leistungen in Anspruch genommen werden.

Anspruch auf Pflegesachleistungen bei ambulanter Pflege

Wenn Sie einen ambulanten Pflegedienst beauftragen, haben Sie neben dem Pflegegeld Anspruch auf Pflegesachleistungen (siehe Tabelle). Diese sind zweckgebunden und werden seitens des Pflegedienstes direkt mit der Pflegekasse abgerechnet. Wenn Sie einen Pflegedienst beauftragen, reduziert sich das Ihnen ausgezahlte Pflegegeld. Mehr dazu unter dem Abschnitt Kombinationslesitungen

Vorteile eines ambulanten Pflegedienstes

Die Vorteile, die häusliche Pflege an einen ambulanten Pflegedienst zu Übertagen, liegen vorwiegend in der zeitlichen Entlastung der Angehörigen sowie den fachlichen Kenntnissen und Erfahrungswerten der Pflegekräfte.

Wir erleben es immer wieder, dass wir die Pflege von Angehörigen übernehmen, die mit der Situation überfordert sind oder eine Unterversorgung des Betroffenen vorliegt.

Betreutes Wohnen

Das Betreute Wohnen beschriebt Wohnformen, bei denen Menschen mit unterschiedlichen Bedürfnissen und Anforderungen individuelle Unterstützung im Alltag erhalten. Diese Unterstützung erfolgt i. d. R. durch ambulante Pflegedienste.

Informiernen Sie sich über unser Betreutes Wohnen im Seniorenwohnpark Datteln

Stationäre Pflege

Rund 20 % der Pflegebedürftigen in Deutschland werden Stationär versorgt.* Zur stationären Versorgung zählen Pflegeheime, auch Altenheim, Altersheim, Feierabendhäuser, Feierabendheime, Seniorenheime und Seniorenresidenzen genannt. Dort leben Senioren in einer Wohneinrichtung, in der sie Pflege und Betreuung erhalten.

* Statistisches Bundesamt: „Pflegebedürftige nach Versorgungsart, Geschlecht und Pflegegrade 2019“

Leistungsübersicht des Seniorenwohnpark Datteln

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Pflegeberatung

Sie haben Fragen zum Thema Pflege? Rufen Sie uns an!

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Pflege

Informieren Sie sich hier über unser umfangreiches Pflegeangebot.

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Betreuung

Wissenwertes zu unserer Seniorenbetreuung und Alltagsbrgleitung.

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Hauswirtschaft

Übersicht zu unseren hauswirtschaflichen Versorgungsleistungen.

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Verpflegung

Wählen Sie zwischen Vollverpflegung, Teilverpflegung und Selbstversorgung.

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Aktionen

Mit saisonalen Aktionen und bis zu 3 Gruppenaktivitäten pro Woche bieten wir Aktivität Zusammenhalt und gute Unterhaltung.

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Besorgungen

Wir besorgen Ihnen alles, was Sie brauchen und in ein Auto passt.

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Terminbegleitung

Wir begleiten Sie zu Untersuchungen beim Arzt oder im Krankenhaus, aber auch zu Einkäufen, Spaziergängen und Besuchen…

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Wundmanagement

Wir verfügen über ein eigenes Wundmanagement mit qualifizierten Fachkräften.

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Palliative Versorgung

Als Teil des Palliativnetz Datteln können wir den vollen Umfang der Palliativpflege anbieten und begleiten.

Wir wissen wie komplex das Thema Pflege ist – insbesondere für Menschen, die sich zum ersten Mal mit dieser Thematik auseinandersetzen müssen.
Wir hoffen, dass unser Ratgeber behilflich ist, Ihre offnen Fragen zu beantworten.

Ihre Fragen beantworten wir auch gerne persönlich!

Je individueller Ihre Fragestellung, desto individueller muss eine zufriedenstellende Antwort ausfallen. Die zufriedenstellensten Antworten bieten wir ganz klassisch und freundlich im persönlichen Gespräch an.

Tagsüber bis 15:00 Uhr
02363 569 409

Per E-Mail
info@seniorenwohnpark-datteln.de

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Carina TuxPflegedienstleitung