Pflegesachleistungen sind zweckgebundene Pflegeleistungen für die Sicherstellung und Finanzierung der Grundpflege für Pflegebedürftige durch einen ambulanten Pflegedienst.
Die ab Pflegegrad 2 verfügbaren Pflegesachleistungen werden nicht wie das Pflegegeld an die pflegebedürftige Person ausgezahlt, sondern sind zweckgebunden als monatliches Leistungsguthaben zu verstehen.
Nur ein ambulanter Pflegedienst (den Sie beauftragen müssen) kann dieses Guthaben beanspruchen, indem er seine Pflegeleistungen direkt mit der Pflegekasse abrechnet.
Wird kein ambulanter Pflegedienst beauftragt, entfällt der Anschpruch auf Pflegesachleistungen jeweils zum Monatsende. Sobald Sie einen Pflegedienst für die gesamte Pflege, oder auch nur für bestimmte Tätigkeiten beauftragen (Kombinationsleistung), machen Sie Ihren Anspruch auf Pflegesachleitungen mit der Beauftragung des Pflegedienstes geltend.
Die Höhe der Pflegesachleistungen sind abhäning vom Pflegebedarf der Person und richten sich (wie das Pflegegeld) nach dem Pflegegrad.
Pflegebedürftigkeit | Pflegesachleistungen pro Monat |
---|---|
Pflegegrad 1 |
- |
Pflegegrad 2 |
724 € |
Pflegegrad 3 |
1363 € |
Pflegegrad 4 |
1693 € |
Pflegegrad 5 |
2095 € |
Pflegesachleistungen können Sie nur beanspruchen, indem Sie einen ambulanten Pflegedienst zur Pflege beauftragen. Die Pflege kann im gewohnten Zuhause oder in anderen Wohnformen erfolgen. Beispiel: Senioren-WG oder betreutes Wohnen.
Ein ambulanter Pflegedienst ist ein Unternehmen, das Fachpersonal unterhält, diverse Vorlagen erfüllen und Qualitätskriterien einhalten muss. Logischerweise ist dies mit Kosten verbunden, die bei einer Pflege durch Angehörige nicht aufkommen. Dies wird mit dem Leistungsunterschied zwischen dem Pflegegeld und den Pflegesachleistungen berücksichtigt.
Wenn Sie Pflege durch Angehörige in Anspruch nehmen, aber gleichzeitig auch eine Pflegedienst für bestimmte Pflegetätigkeiten zu Ihnen kommt, dann nutzen Sie die so genannte Kombinationsleistung.
Was sind Kombinationsleistungen und was genau wird kombiniert?
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Carina TuxPflegedienstleitung