Wie oft eine Person duschen sollte, hängt in erster Linie von Ihrem Bedarf ab.
So ist es auch bei Personen mit einem Pflegegrad.
Gute Pflege ist individuell auf die Bedürfnisse der zu pflegenden Person abgestimmt. Dies gilt auch für die Körperpflege und auch für das Duschen.
Manch einer möchte nur einmal in der Woche duschen. Eine andere Person benötigt täglich eine oder mehrere Duschen, weil sie beispielsweise eine Stuhlinkontinenz hat oder der Darm durch Medikamente zeitweise ungünstig beeinträchtigt wurde.
Eine genaue Anzahl an Duschvorhängen pro Woche oder pro Monat kann daher pauschal nicht genannt werden.
Das persönliche Bedürfnis ist maßgebend. So, wie in allen Bereichen der Pflege.
Das Duschen des gesamten Körpers fällt unter den Leistungskomplex 1 - Ganzwaschung und wird mit 25,89 € berechnet.
Der Preis ist für alle Pflegegrade gleich.
Als Pflegedienst rechnen wir unsere Leistungen über die Pflegesachleistungen direkt mit der Pflegekasse ab.
Für den Pflegegrad 2 stehen 724,- € pro Monat zur Verfügung.
Für den Pflegegrad 3 stehen monatlich 1.363,- € pro Monat für Pflegesachleistungen zur Verfügung.
Lesen Sie auch: Die Unterschiede zwischen Pflegesachleistungen und Pflegegeld
Angenommen Sie haben Pflegegrad 2 und wollen ausschließlich geduscht werden. Sie nehmen also nur den Leistungskomplex 1 - Ganzwaschung in Anspruch. Dann ergibt sich folgende Rechung:
724,- € Pflegesachleistung ÷ 25,89 € pro Ganzwaschung ≈ 28 Ganzwaschungen pro Monat
Sowohl für die zu pflegende Person als auch für Angehörige (Pflegeperson) entstehen hierbei keine Kosten, die privat zu entrichten wären. Erst die 29. Ganzwaschung wäre eine private Leistung, da sie das monatliche Budget der Pflegesachleistungen übersteigen würde. Nur die enstandenen Mehrkosten würden von dem Pflegedienst privat in Rechung gestellt werden.
Hinweis
Die Frage nach den Kosten ist sehr viel einfacher zu stellen, als sie zu beantworten ist. So ist es auch beim Thema Duschen in der Pflege.
Für eine Einschätzung des Bedarfs und folglich der Kosten muss eine ganzheitliche Betrachtung der Person und ihrer Lebenssituation erfolgen.
Eine Pflegetätigkeit besteht aus vielen Teilhandlungen. Beim Duschen sind es die folgenden: Auskleiden, Zahnpflege, Duschen, Abtrocknen, Kämmen, Hautpflege, Nagelpflege und Ankleiden. Diese Teilhandlungen werden in so genannten Leistungskomplexen (hier: Ganzwaschung) zusammengefasst.
Wenn nun verschiedene Tätigkeiten kombiniert in Anspruch genommen werden, sprich man von verbundenen Leistungskomplexen.
Ein verbundener Leistungskomplex kann beispielsweise bestehen aus: einer morgentlichen Ganzwaschung; Hilfestellung bei einer Ausscheidung; Unterstützung bei selbstständiger Nahrungsaufnahme; Richten des Bettes; Wechsel der Bettwäsche und ggf. Umlagern der zu pflegenden Person.
Für Leistungskomplexe gibt es allgemein festgelegte Pauschalpreise. Für die verbundene Leistungskomplexe gibt es ebenfalls allgemein festgelegte Pauschalpreise. Im Vergleich zur Summe der einzeln genommen Leistungskomplexe sind verbundene Leistungskomplexe deutlich kostengünstiger.
Welcher verbundene Leistungskomplex für Sie bzw. Ihren Angehörigen der passende ist, hängt mit Ihren Bedürfnissen zusammen. Mehr Details sowie ein individuelles und unverbindliches Angebot erhalten Sie auf Anfrage.
Darüber hinaus finden Sie weiter unten einige Kostenbeispiele zu (verbundenen) Leistungskomplexen.
Carina Tux – Pflegedienstleitung
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nach 15:00 Uhr & in dringlichen Fällen
Pflege findet nicht nur in der Dusche statt. Deshalb muss der gesamte, individuelle Pflegebedarf berücksichtigt werden, um eine genaue Kostenermittlung vornehmen zu können.
Wenn Sie mit der Hygiene Ihres Angehörigen unzufrieden sind, sprechen Sie mit Ihrem Pflegedienst darüber!
Für einen Einblick in die Leistungskomplexe, die im Rahmen der ambulanten Pflege genutzt werden, haben wir Ihnen hier eine Übersicht zusammengestellt.
Hier finden Sie die aktuellen Leistungskomplexe, die das Duschen bzw. Waschen beinhalten.
25,89 €
13,86 €
Im Folegenden finden Sie die verbundenen Leistungskomplexe aufgelistet, die das Duschen bzw. Waschen beinhalten.
Die Zahlen am Ende der jeweiligen Leistungskomplexe entsprechen der offiziellen Nummerierung.
38,47 €
—
28,38 €
—
28,38 €
—
18,29 €
—
Summe
32,82 €
—
46,68 €
—
22,06 €
—
36,59 €
Es kommt immer wieder vor, dass der pflegerische Bedarf höher ist, als es der Pflegegrad hergibt. Dies kann auch der Fall sein, wenn die pflegebedürftige Person auf grund von Ausscheidungen mehrmals täglich abgeduscht werden muss.
Wir helfen Ihnen gerne bei der Prüfung und bei der Beantragung zur Höherstufung des Pflegegrads und begleiten Sie während des gesamten Vorgangs.
Mehr Informationen zum Ablauf und wie wir Sie bei dem Vorgang unterstützen.
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