Maßnahmen & Leistungen der Grundpflege
im Detail
Hiermit bieten wir eine Übersicht über die Unterschiede zwischen der Grundpflege und Behandlungspflege.
Der Unterschied zwischen der Grundpflege und der Behandlungspflege wird an den folgenden Punkten deutlich:
Grundpflege |
Behandlungspflege |
Pflegegrad notwendig dann Kostenübernahme durch die Pflegekasse |
kein Pflegegrad notwendig |
wiederkehrende pflegerische Versorgung und Unterstützung im Alltag |
kurzfristige medizinische Versorgung z.B. nach Operationen oder bei Medikamentengabe |
Verrechung mit den Pflegesachleistungen mindert das Pflegegeld |
Kostenübernahme durch die Krankenkasse |
kann auch durch Angehörige erfolgen | muss durch medizinische Fachkräfte erfolgen |
Als Grundpflege, auch körperbezogene Pflegemaßnahmen genannt, zählt die pflegerische Versorgung eines Menschen, der die Verrichtungen zur Erfüllung seiner Grundbedürfnisse nicht (mehr) alleine bewältigen kann.
Zu den Grundbedürfnissen zählen im wesentlichen die Körperhygiene, wie Waschen, Zähneputzen und frische Kleidung, regelmäßige Ausscheidungen, Essen und Trinken, sowie die Förderung bzw. Aufrechterhaltung der Bewegungsfähigkeit (Vorbeugung), sowie die Förderung der Alltagsfähigkeit und Kommunikation.
im Detail
Anspruch auf Grundpflege haben Pflegebedürftige mit einem anerkannten
Bis Ende 2016 wurde der Pflgegrad als Pflegestufe bezeichnet.
Der Bedarf der Grundpflege wird gemeinsam von einer Pflegefachkraft, dem Pflegebedürftigen und auf Wunsch auch gemeinsam mit einem Angehörigen abgesprochen und bestimmt. Auf Grundlage dieser Bedarfspflege erstellt der ambulante Pflegedienst einen Kostenvoranschlag, welcher die Anzahl der Leistungen sowie eine Übersicht der Einzelkosten und die Gesamtkosten für die Leistungen aufzeigt.
In der Regel geht der ermittelte Pflegebedarf mit der Höhe der bereitgestellten Pflegesachleistungen einher.
Im Falle, dass der Pflegebedarf die Höhe der Pflegesachleistungen übersteigt, können Zuzahlungen entstehen. Um dies zu vermeiden, ist es möglich, die Leistungen anzupassen, bevor der Pflegevertrag unterzeichnet wird. Außerdem kann ein Übersteigen des geplanten Pflegebedarfs ein Hinweis darauf sein, dass der Pflegegrad zu niedrig ist und ein Antrag auf die Erhöhung des Pflegegrads gestellt werden sollte.
Alles Nötige wird besprochen und festgelegt, bevor Sie den Pflegevertrag unterzeichnen.
Sie erhalten von uns volle Transparenz über Ihre Pflegeleistungen und die damit verbundenen Kosten, sodass Sie garantiert keine bösen Überraschungen erleben werden.
Hier erfahren Sie welche Pflegeformen es gibt und welche Pflegeleistungen Sie erwarten können.
Die Preise der einzelnen Pflegeleistungen der Grundpflege, werden jährlich zwischen den ambulanten Pflegedienst mit den Pflegekassen ausgehandelt und festgelegt. Diese Preise sind verbindlich für 12 Monate festgelegt.
Hier finden Sie in Kürze eine Tabelle der Preise für die pflegerischen Leistungen der Grundpflege.
Die Kosten der Grundpflege werden über die Pflegesachleistungen abgedeckt (wenn Sie einen Pflegedienst beauftragen) bzw. werden über das Pflegegeld abgedeckt (wenn ein*e Angehörige*r die Pflege übernimmt). Auch s. g. Kombinationsleistungen sind möglich, bei der ein*e Angehörige*r sowie ein ambulanter Pflegedienst sich die Pflege teilen.
Für beide Varianten ist die Feststellung eines Pflegegrads Voraussetzung, um die Leistungen der Pflegekasse in Anspruch nehmen zu können.
Hier erfahren Sie wissenswertes zum Thema Pflegegeld.
Die Behandlungspflege umfasst alle medizinischen Versorgungstätigkeiten, die Ihr Hausarzt oder Facharzt verordnet und von examinierten Pflegefachkräften durchgeführt werden.
Tätigkeiten der medizinischen Behandlungspflege
Behandlungspflege wird bei Bedarf vom Arzt schriftlich verordnet. Der Bedarf kann beispielsweise nach einer Operation, angeordneter Bettruhe oder einer vorübergehenden Verschlimmerung einer Krankheit entstehen.
Behandlungspflege wird häufig im Falle von Medikamentengabe, Insulinversorgung und Wundversorgung verordnet.
Die medizinische Behandlungspflege ist eine Pflegeleistung, für die kein Pflegegrad benötigt wird.
Behandlungspflege wird nach ärztlichem Ermessen vom Arzt oder der Ärztin verordnet. Der Arzt oder die Ärtztin stellt dann ein Rezept zum Vorlegen aus.
Mit der Verordnung können Sie sich beispielsweise an einen Pflegedienst wenden und sich zuhause versorgen lassen.
Handhabung im Seniorenwohnpark
Durch unsere Erfahrung erkennen wir einen entsprechenden Bedarf bei unseren Pflegepersonen und kümmern uns eigenständig um die Verordnungen durch den Hausarzt, die wir dort abholen und bei der Krankenkasse einreichen.
Die Dauer der Behandlungspflege ist bei der Erstverordnung durch den Arzt auf 14 Tage begrenzt.
Folgeverordnungen können nach Ermessen des Arztes und unter Begründung erfolgen und sind vom Gesundheitszustand des Betroffenen abhängig.
Die Kosten für die medizinische ambulante Behandlungspflege werden überwiegend von der Krankenkasse übernommen. Es gibt allerdings einen (im SGB V) gesetzlich geregelten Eigenanteil.
Der Eigenanteil zur medizinischen Behandlungspflege liegt bei Versicherten ab dem 18. Lebensjahr bei 10 % der Kosten (jedoch bei maximal 10 Euro) pro Tag, für maximal 28 Tage.
Die Verordnung der Behandlungspflege (Verordnung) reichen Sie an Ihren ambulanten Pflegedienst ein. Der Pflegedienst rechnet seine erbrachten Leistungen direkt mit der gesetzlichen Krankenkasse ab.
Bei Privatversicherten ist es möglich, dass der Betroffene in finanzielle Vorleistung geht und die Kosten erstattet werden. Informieren Sie sich bei Ihrer privaten Krankenkasse, wie sie die Kosten für Behandlungspflege handhabt.
Je individueller Ihre Fragestellung, desto individueller muss eine zufriedenstellende Antwort ausfallen. Die zufriedenstellensten Antworten bieten wir ganz klassisch und freundlich im persönlichen Gespräch an.
Tagsüber bis 15:00 Uhr
02363 569 409
Per E-Mail
info@seniorenwohnpark-datteln.de
Carina TuxPflegedienstleitung